In meiner Rede im Plenum habe ich die Gesetzesänderung im Laufbahnrecht als wichtigen Schritt für eine moderne und leistungsfähige Berliner Verwaltung begrüßt. Ziel ist es, den Zugang für Absolvent*innen neuer Studiengänge zur Beamtenlaufbahn zu erleichtern und Beförderungen stärker nach persönlicher Leistung statt allein nach Dienstjahren vorzunehmen.
Allerdings kritisierte ich, dass die Öffnung für Menschen ohne deutsche Staatsbürgerschaft nur unzureichend umgesetzt wird, da ihnen die Beamtenlaufbahn weiterhin verschlossen bleibt. Wir Grüne fordern echte Chancengleichheit und eine zeitgemäße Reform, die alle Beschäftigten im öffentlichen Dienst einschließt – unabhängig von ihrem Pass oder Status. Die anstehende Dienstrechtsreform II muss deshalb konsequent auf echte Vielfalt und faire Aufstiegschancen setzen.