Plenarrede: Stiftung Grundbildung

In meiner Rede zur ersten Lesung des Gesetzes zur Errichtung der Stiftung Grundbildung Berlin habe ich die Bedeutung einer dauerhaften Institution zur Unterstützung von Menschen mit Schwierigkeiten im Lesen und Schreiben betont. Das Gesetz sieht die Gründung einer Stiftung vor, die die erfolgreiche Arbeit des bisherigen Grund-Bildungs-Zentrums verstetigen soll, um sicherzustellen, dass Menschen unabhängig von ihrem sozialen oder beruflichen Hintergrund Zugang zu geeigneten Bildungsangeboten erhalten. Eine solide Grundbildung ist der Schlüssel zur Überwindung von Analphabetismus, sozialen Schieflagen und prekären Arbeitsverhältnissen.

 

Obwohl der Gesetzesentwurf von der aktuellen schwarz-roten Koalition eingebracht wurde, beruht er auf Grundlagen, die bereits in der rot-grün-roten Regierungsarbeit von 2021 gelegt wurden. Mit diesem Schritt wird endlich die Unsicherheit projektbasierter Finanzierungen überwunden und stattdessen eine dauerhafte institutionelle Struktur geschaffen. Dies ist ein entscheidender Schritt zur Stärkung der Berliner Volkshochschulen und des Bildungssystems insgesamt.

 

Wir Grüne setzen uns außerdem für eine echte Partizipation der Betroffenen ein, die in der Gesetzesvorlage bisher nur als Absichtserklärung formuliert ist. Eine fest verankerte Mitbestimmung der Betroffenen im Stiftungsrat oder durch einen Beirat wäre ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Grundbildung muss sich den veränderten Anforderungen anpassen und neben Lesen, Schreiben und Rechnen auch digitale Fähigkeiten und ökologische Kompetenzen vermitteln.

 

Bildung ist keine Einzellösung, sondern Teil eines größeren gesellschaftlichen Projekts. Es braucht ein starkes Netzwerk von Maßnahmen, die soziale Eingliederung, Arbeitsmarktintegration und Demokratieförderung miteinander verknüpfen, um Menschen eine echte Teilhabe zu ermöglichen.

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