Vergleich mit Glücksspielanbietern

Vergleich mit Glücksspielanbietern

Schriftliche Anfrage

03.04.2025

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Im April habe ich den Senat zu einem höchst problematischen Vorgang in der Glücksspielregulierung befragt:


Laut Recherchen von Investigate Europe, WDR, Monitor und Zeit Online haben die Innenministerien der Länder mit Anbietern von Online-Sportwetten einen gerichtlichen Vergleich geschlossen. Dieser Vergleich hebelt faktisch eine zentrale Schutzvorschrift des Glücksspielstaatsvertrags aus – die verpflichtende Prüfung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit, wenn Spieler*innen ihr monatliches Einzahlungslimit überschreiten wollen.

Statt eines echten Einkommens- oder Vermögensnachweises reicht nun eine spezielle „Schufa-G-Abfrage“. Dieses Verfahren prüft jedoch nicht das Einkommen, sondern nur indirekte Auffälligkeiten – es ist daher völlig ungeeignet, um vor finanzieller Überlastung zu schützen. Expert*innen warnen: Damit steigt das Risiko für Spielsucht und Überschuldung.

Berliner Rolle bleibt im Dunkeln

Meine Fragen zielten darauf ab, welche Position Berlin bei diesem Vergleich eingenommen hat, wie der Verwaltungsrat der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder (GGL) abstimmte und ob das Abgeordnetenhaus oder die Öffentlichkeit informiert wurden. Die Antworten des Senats bleiben vage:

  • Berlin war über das gemeinsame Glücksspielkollegium aller Länder beteiligt, will aber interne Meinungsbildungsprozesse nicht offenlegen.

  • Eine Informationspflicht gegenüber dem Parlament sieht der Senat nicht.

  • Die Fachstellen der Suchtprävention wurden nicht einbezogen.

Fehlende Transparenz, fehlende Prävention

Der Senat räumt selbst ein, dass die Schufa-G-Abfrage eine „Lücke“ hat und nur eingeschränkt zur Bewertung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit taugt. Gleichzeitig werden keine eigenen Berliner Initiativen geplant, um über die Mindeststandards des Glücksspielstaatsvertrags hinauszugehen – obwohl Online-Glücksspiel ein besonders hohes Suchtpotenzial hat.

Das Ergebnis: Bundesweit haben inzwischen schätzungsweise bis zu 400.000 Spieler*innen ein erhöhtes Einzahlungslimit, durchschnittlich 4.500 Euro pro Monat. Wie viele davon in Berlin leben, weiß der Senat nicht.

Mein Fazit

Spielerschutz darf nicht hinter verschlossenen Türen verwässert werden. Gerade bei einem derart riskanten Bereich wie Online-Glücksspiel brauchen wir maximale Transparenz, eine ehrliche Folgenabschätzung und die Einbeziehung von Suchtpräventionsexpert*innen. Ein Vergleich, der Schutzmechanismen abschwächt, ohne dass das Parlament oder die Öffentlichkeit umfassend informiert werden, ist der falsche Weg. Berlin muss sich im Länderkreis für strengere Prüfverfahren einsetzen – damit Spielerschutz und Prävention nicht zum Verlierer werden.

Hier gehts zur schriftlichen Anfrage: Link