Schriftliche Anfrage
10.08.2023

Gemeinsam mit meinem Kollegen Taylan Kurt habe ich den Senat zum Stand des Härtefallfonds Energieschulden befragt (Drucksache 19/16357). Der Fonds soll Berliner Privathaushalte mit kleinen und mittleren Einkommen vor Strom- und Gassperren schützen, wenn sie unverschuldet in Zahlungsrückstand geraten – doch die Antwort zeigt: Viele Antragstellende erhalten keine Hilfe.
Zahlen seit Einführung im Januar 2023:
Insgesamt 608 Anträge bis Ende Juli 2023
Davon nur 178 bewilligt – das entspricht rund 29 %
373 Anträge abgelehnt, häufigster Grund: keine Sperrandrohung (55,2 %), gefolgt von fehlender Mitwirkung (21,7 %)
Durchschnittliche Auszahlung: 1.241 Euro, geringste Auszahlung 71 Euro, höchste 4.840 Euro
Wer stellt Anträge?
59 % der Antragstellenden beziehen Leistungen nach SGB II, SGB XII oder AsylbLG
Altersgruppen: größte Gruppe 40–59 Jahre (45,9 %), gefolgt von 25–39 Jahren (39,3 %)
Fast die Hälfte (47,9 %) lebt in Einpersonenhaushalten
Die meisten Anträge kamen aus Mitte, Spandau und Neukölln
Kritikpunkte:
Hohe Ablehnungsquote: Über die Hälfte der Ablehnungen erfolgte, weil noch keine Sperrandrohung vorlag – obwohl viele Haushalte sich bereits in einer prekären Lage befanden.
Fehlende Ausweitung: Der Senat plant zwar, den Fonds zu verstetigen, hat aber noch nicht entschieden, wie hoch die Mittel im Doppelhaushalt 2024/2025 ausfallen sollen.
Keine Zahlen zu Sperren: Auf Nachfrage zur Entwicklung der Strom- und Gassperren in 2022/2023 erklärte der Senat, keine Daten zu haben, da die Energieversorger nicht berichtspflichtig seien.
Unser Fazit:
Der Härtefallfonds ist ein wichtiges Instrument – aber so wie er aktuell ausgestaltet ist, greift er für zu wenige Menschen. Wir brauchen frühzeitige Hilfen, bevor eine Sperrandrohung ins Haus flattert, und eine verlässliche finanzielle Ausstattung im kommenden Haushalt.
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