Schriftliche Anfrage
11.07.2024

Mit unserer gemeinsamen Schriftlichen Anfrage (Drucksache 19/19712) haben Daniela Billig und ich den Senat zum Stand des Denkmalschutzes und zu möglichen Perspektiven für das historische Kraftwerk Steglitz befragt. Die denkmalgeschützte Anlage an der Birkbuschstraße/Teltowkanalstraße prägt das Stadtbild und bietet zugleich enormes Potenzial für kulturelle und öffentliche Nutzung.
Umfangreicher Denkmalschutz – aber keine Erweiterung geplant
Das Kraftwerk Steglitz ist ein Denkmalbereich nach § 2 Abs. 3 Denkmalschutzgesetz Berlin. Unter Schutz stehen unter anderem das Hauptgebäude von 1909–1911 (Architekt Hans Heinrich Müller), die Gasturbinenanlage von 1959/60, das Fernabspannwerk von Egon Eiermann (1929, Umbauten bis 1942), das Wassereinlaufgebäude (1962/63), ein Pförtnerhaus, Garagen- und Bürogebäude sowie die Batteriespeicheranlage aus den 1980er Jahren. Pläne zur Unterschutzstellung weiterer Teile gibt es nicht.
Fehlende Nutzungsperspektive und kein Eigentümerkontakt
Für den Erhalt ist ordnungsbehördlich der Bezirk zuständig. Der Senat steht nicht in Kontakt mit den neuen Eigentümern. Auch eine Eignungsprüfung für kulturelle Zwischennutzungen – etwa Ateliers, Veranstaltungsräume oder Freiflächen zur Naherholung – hat bisher nicht stattgefunden. Mit den bisherigen Eigentümern gab es keinen Austausch zu einer kulturellen Nutzung.
Unser Fazit
Ein Baudenkmal von dieser Bedeutung darf nicht im Stillstand verharren. Wir brauchen eine klare Strategie für den Erhalt der Substanz und für eine Nutzung, die das Areal für die Stadtgesellschaft öffnet – ob als Kulturstandort, Ort für Kreativwirtschaft oder für öffentliche Veranstaltungen. Ohne frühzeitigen Dialog mit den Eigentümern droht hier wertvolle Zeit verloren zu gehen.
Hier gehts zur schriftlichen Anfrage: Link