Kraftwerk Steglitz: Zwangsversteigerung

Kraftwerk Steglitz: Zwangsversteigerung

Schriftliche Anfrage

11.07.2024

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Gemeinsam mit Daniela Billig habe ich mit einer Schriftlichen Anfrage (Drucksache 19/19713) nachgefragt, wie der Denkmalschutz beim Verkauf des historischen Kraftwerks Steglitz durch Zwangsversteigerung berücksichtigt wurde – und wie sichergestellt wird, dass künftige Eigentümer das Areal verantwortungsvoll entwickeln.

Kein Schutzfilter für Bietende

Am 17. Juni 2024 wurde das Kraftwerk Steglitz im Amtsgericht Schöneberg versteigert. Dabei gab es keine Beschränkung des Bieterkreises – jede Person konnte mitbieten, unabhängig davon, ob sie eine Entwicklung im Sinne des Denkmalschutzes gewährleisten kann. Das Gericht prüft weder fachliche noch finanzielle Eignung. Selbst eine Sicherheitsleistung wurde nicht gefordert. Auch bei einer möglichen Wiederversteigerung gäbe es keine verbindliche Prüfung, ob Bietende über solide Mittel für die Entwicklung verfügen.

Risiken: Überhöhte Preise, fehlende Kontrolle, kein Eigentümerkontakt

Gebote über dem Verkehrswert sind gesetzlich zulässig und werden nicht systematisch überprüft – selbst wenn sie weit über Marktwert liegen. Verdachtsmomente wie Nichtzahlung des Gebots würden zwar an Polizei oder Staatsanwaltschaft gemeldet, eine präventive Kontrolle findet aber nicht statt. Denkmalschutzbelange spielen im Verfahren keine Rolle, der Senat steht nicht in Kontakt mit den neuen Eigentümern.

Unser Fazit

So wird der langfristige Erhalt der denkmalgeschützten Bausubstanz dem Zufall überlassen. Wir fordern, dass der Senat und der Bezirk frühzeitig Strategien entwickeln, um das Kraftwerk Steglitz zu sichern – und Instrumente prüfen, mit denen Eigentümer*innen schon vor dem Zuschlag auf ihre Eignung für den Umgang mit einem Baudenkmal verpflichtet werden können.