Schriftliche Anfrage
16.10.2025
Mit meinen Kolleg*innen Klara Schedlich und Christoph Wapler habe ich in einer Schriftlichen Anfrage (Drucksache 19/24 152) den Senat zum aktuellen Stand der geplanten Ausbildungsplatzumlage (Ausbildungsförderungsfonds) befragt. Dieses wichtige Gesetzesvorhaben befindet sich derzeit in der parlamentarischen Beratung und wird intensiv öffentlich diskutiert.
Zentrale Ergebnisse der Anfrage
Erfolgsmodell Umlage: Bestehende tarifvertragliche Umlagesysteme belegen ihre Wirksamkeit. Im Schornsteinfegerhandwerk (Abgabe: 4,5 % der Bruttolohnsumme) und im Bauhauptgewerbe (1,65 %) konnten die Ausbildungszahlen durch diese Fonds auf hohem Niveau stabilisiert oder sogar deutlich gesteigert werden.
Zeitplan für Berlin: Der Senat verfolgt eine konkrete Roadmap. Das Gesetz soll nach Verkündung in Kraft treten, wobei die Auskunftspflichten der Arbeitgeber zum 1. Januar 2027 greifen sollen. Die tatsächliche Erhebung der Abgabe und die Auszahlung des Ausgleichs an ausbildende Betriebe sind für den 1. Januar 2028 angesetzt.
Profiteur BVG: Entgegen medialer Befürchtungen rechnet der Senat vor, dass das landeseigene Unternehmen BVG finanziell profitieren würde. Je nach Szenario wird für die BVG ein positiver Saldo zwischen 400.000 und 1,5 Millionen Euro prognostiziert, da die Zuflüsse die Einzahlungen übersteigen würden.
Fehlerhafter IHK-Rechner: Den von der IHK Berlin bereitgestellten "Umlagerechner" bewertet der Senat als "nicht stimmig". Die dort pauschal angenommene Abgabenhöhe von 0,5 % sei im Verhältnis zum angesetzten Kostenausgleich mathematisch zu hoch gegriffen (realistischer wären hier 0,24 %), weshalb der Rechner keine realistischen Ergebnisse über die tatsächliche Belastung von Unternehmen liefert.
Lobbyismus und Transparenz: Die detaillierte Auflistung von Lobbygesprächen, die im Vorfeld der Gesetzeserarbeitung geführt wurden, verweigert der Senat. Dies sei rechtlich nicht geboten und stelle eine "administrative Überkontrolle" durch das Parlament dar.
Politische Bewertung
Die Antworten des Senats liefern starke Argumente für den Ausbildungsförderungsfonds. Die Daten aus Branchen, die bereits eine Umlage erheben, beweisen zweifelsfrei, dass das Instrument wirkt und Ausbildungsplätze sichert. Besonders aufschlussreich ist die Klarstellung des Senats zum IHK-Umlagerechner: Dass Wirtschaftsverbände mit unplausiblen Zahlenkreationen operieren, die vom Senat als "nicht stimmig" entlarvt werden, zeigt, wie emotional und teils unsachlich die Debatte geführt wird. Das Beispiel der BVG macht zudem deutlich, dass engagierte Ausbildungsbetriebe am Ende die klaren finanziellen Gewinner eines solchen Fonds sein werden. Kritikwürdig bleibt jedoch die Intransparenz des Senats, der sich hinter dem Argument der "administrativen Überkontrolle" versteckt, anstatt offenzulegen, welche Lobbygruppen auf den Gesetzentwurf Einfluss genommen haben.
Mein Fazit
Die Faktenlage ist eindeutig: Eine Ausbildungsplatzumlage funktioniert und belohnt diejenigen, die in die Zukunft unserer Fachkräfte investieren. Wir dürfen uns in der Debatte nicht von fehlerhaften Schreckensszenarien und unrealistischen Online-Rechnern ausbremsen lassen. Berlin braucht diesen Fonds, und der Zeitplan bis 2028 muss nun verbindlich und ohne weitere Aufweichungen durch Lobbyinteressen umgesetzt werden.
Hier gehts zur schriftlichen Anfrage: Link
