Teilhabechancengesetz in Berlin

Teilhabechancengesetz in Berlin

Schriftliche Anfrage

26.09.2024

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Mit unserer Schriftlichen Anfrage (Drucksache 19/20536) haben mein Kollege Christoph Wapler und ich den Senat gefragt, wie es mit dem Teilhabechancengesetz in Berlin weitergeht. Seit 2019 schafft das Gesetz nach §§ 16e und 16i SGB II geförderte Arbeitsplätze für Langzeiterwerbslose – mit dem Ziel, soziale Teilhabe zu ermöglichen und den Übergang in reguläre Beschäftigung zu erleichtern. Berlin ergänzt die Bundesförderung durch eine eigene Landesergänzungsförderung für Projekte im gesamtstädtischen Interesse.

11.970 Eintritte – aber weniger Übernahmen

Seit Inkrafttreten des Gesetzes gab es bis Juni 2024 insgesamt 11.970 Eintritte in geförderte Beschäftigung (nach § 16e und § 16i). Die meisten Stellen entstehen im Gesundheits- und Sozialwesen, in der Erziehung und Unterricht, aber auch im Handel.
Von den im Rahmen der Landesergänzungsförderung beantragten 5.365 Stellen waren zuletzt nur 3.314 besetzt. In reguläre, ungeförderte Beschäftigung wechselten bisher 17 % der Geförderten (453 Personen) – ein wichtiges, aber ausbaufähiges Ergebnis.

Coaching und Begleitung – individuell, aber lückenhaft

Alle Teilnehmenden erhalten während der Förderung ein individuell zugeschnittenes Coaching durch Jobcenter oder beauftragte Dritte. Zusätzlich gibt es das Berliner Jobcoaching (BJC) für Fälle, in denen keine parallele Betreuung besteht. 2023 nahmen daran 8.493 Personen teil, davon 870 aus § 16i-Maßnahmen. Ziel ist, spätestens sechs Monate vor Ende der Förderung klare Perspektiven für eine Anschlussbeschäftigung zu entwickeln.

Finanzierungsdruck bremst Förderung

Obwohl das Instrument entfristet ist, wirkt sich die angespannte Haushaltslage des Bundes auf die Zuweisungen aus – die Jobcenter besetzen neue Stellen zurückhaltend. Für 2025 sind im Landeshaushalt 22,2 Mio. € für öffentlich geförderte Beschäftigung vorgesehen, davon 19 Mio. € für die Kofinanzierung der §§ 16e und 16i SGB II. Der Senat betont die Bedeutung der Förderung für Beschäftigungsfähigkeit und soziale Teilhabe, verweist aber auf die begrenzten Mittel.

Unser Fazit

Das Teilhabechancengesetz schafft Chancen – in Berlin wurden Tausende Langzeitarbeitslose in Beschäftigung gebracht. Damit dieser Erfolg anhält, braucht es eine verlässliche Finanzierung, bessere Übergänge in reguläre Arbeit und eine stärkere Ausschöpfung der Fördermöglichkeiten durch die Jobcenter. Gerade in Zeiten von Fachkräftemangel und sozialer Spaltung dürfen wir diese Instrumente nicht zurückfahren.