Schriftliche Anfrage
17.12.2025
Gerne bereite ich abschließend auch diese Anfrage (Drucksache 19/24 566) nach dem gewünschten Schema für Sie auf.
In einer Schriftlichen Anfrage (Drucksache 19/24 566) haben meine Kollegin Klara Schedlich und ich den Senat zum IHK-Pilotprojekt „TalentsBridge – Deutsche Ausbildung in Namibia“ befragt. Anlass war die Ankündigung des Berliner Senats, neue berufliche Perspektiven für junge Namibier*innen zu schaffen und so die wirtschaftlichen Beziehungen zu vertiefen.
Zentrale Ergebnisse der Anfrage
Finanzierung ohne Landesmittel: Das Projekt erhält keine finanziellen Zuwendungen aus Förderprogrammen des Landes Berlin. Die IHK Berlin leistet lediglich eine Anschubfinanzierung von 200.000 Euro über den Verein TalentsBridge e. V.. Zukünftig soll sich das Vorhaben durch Kooperationsbeiträge der ausbildenden Unternehmen vollständig privat tragen.
Ausbildungsstruktur (BBiG in Namibia): Geplant ist eine Ausbildung nach den Vorgaben des deutschen Berufsbildungsgesetzes (BBiG). Auf der aktuellen Shortlist stehen die Berufe Industrieelektrikerin, Verkäuferin sowie Fachkraft für Gastronomie.
Praxis und Theorie vor Ort: Die Vermittlung des betrieblichen Alltags soll auf dem Campus des Ausbildungszentrums unter Beteiligung kooperierender Unternehmen sowie durch Praktika in namibischen Betrieben erfolgen. Der schulische Teil soll von lokalen Behörden akkreditiert und nach deutschen Vorgaben (KMK/BIBB) implementiert werden.
Prüfungen: Für die Zwischen- und Abschlussprüfungen werden verschiedene Optionen geprüft, darunter eine Prüfung vor Ort nach dem Modell „Franchise Degree“ (inkl. AHK-Zertifikat) oder eine Externenprüfung in Berlin.
Vergütung und Lebensunterhalt: Eine klassische (tarifliche) Ausbildungsvergütung ist nicht klar definiert. Es ist lediglich einkalkuliert, dass Auszubildende einen Betrag für das Leben im Umfeld des Campus zur Verfügung haben und die Ausbildungskosten übernommen werden (z. B. durch Stipendien).
Arbeitsaufnahme in Berlin: Nach erfolgreichem Abschluss wird eine Einwanderung über Regelungen für Fachkräfte (z. B. § 18 a oder § 16 d AufenthG) angestrebt. Für die anschließende Wohnungssuche auf dem angespannten Berliner Markt verweist die IHK auf Unterstützungsangebote und einen „Leitfaden Beschäftigtenwohnen“.
Politische Bewertung
Das Vorhaben der IHK, dem Berliner Fachkräftemangel durch Ausbildungszentren im globalen Süden zu begegnen, ist ein ambitionierter Pilotversuch. Allerdings wirft die Exportierung des dualen Systems rechtliche und praktische Fragen auf. Dass die Qualität des „betrieblichen Alltags“ quasi aus der Ferne simuliert oder über namibische Partnerbetriebe abgedeckt werden soll, ist ein Stresstest für die BBiG-Standards. Zudem ist es sozialpolitisch kritisch zu beäugen, dass es keine verbindlichen Aussagen zu fairen Ausbildungsvergütungen gibt, sondern lediglich von „Beträgen zum Leben auf dem Campus“ gesprochen wird. Dass die Absolvent*innen später auf dem extremen Berliner Wohnungsmarkt im Wesentlichen auf Leitfäden und Beratungsangebote der Berlin Partner GmbH verwiesen werden, erscheint angesichts der realen Hürden für Einwandernde unzureichend.
Mein Fazit
Ausbildungspartnerschaften können eine Bereicherung sein, sie müssen aber zwingend fair und auf Augenhöhe gestaltet werden. Junge Menschen in Namibia dürfen nicht als bloße wirtschaftliche Ressource für den Berliner Arbeitsmarkt betrachtet werden. Es braucht klare soziale Standards, garantierte Ausbildungsvergütungen und bei einer späteren Arbeitsaufnahme in Berlin echte materielle Unterstützung – etwa durch Werkswohnungen der anwerbenden Unternehmen –, damit dieses Projekt nicht zu Lasten der Auszubildenden geht.
Hier gehts zur schriftlichen Anfrage: Link
