Schriftliche Anfrage
08.01.2026
In einer Schriftlichen Anfrage (Drucksache 19/24 858) habe ich den Senat zu den umstrittenen neuen Prüfungsregelungen für das Nichtschüler*innenabitur befragt. Die plötzliche Einschränkung bei der Themenwahl für mündliche Prüfungen sorgte bei den autodidaktisch Lernenden für massive Unsicherheit und musste erst durch einen Gerichtsbeschluss vorläufig gestoppt werden.
Zentrale Ergebnisse der Anfrage
Gründe für die Verschärfung: Laut Senat sahen die Prüfungsstandorte die Gleichwertigkeit des Abiturs gefährdet. Externe Prüflinge hätten zunehmend so kleinteilige Schwerpunktthemen eingereicht, dass die Erstellung breit angelegter, an den Rahmenlehrplänen orientierter Prüfungsaufgaben kaum noch möglich gewesen sei.
Ausschluss von "Zufallsprüfungen": Der Senat weist die Kritik zurück, die neue Regelung führe zu einer faktischen Zufälligkeit der Prüfungsinhalte. Erfahrene Lehrkräfte der Abendgymnasien seien in der Lage, offene Fragen zu stellen, sodass die individuelle Vorbereitung (wie z. B. spezielle Lektüren) weiterhin im Prüfungsgespräch berücksichtigt werden könne.
Gerichtlicher Stopp und Ausblick 2026: Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat die Neuregelung vorläufig außer Vollzug gesetzt, weil sie ohne Übergangsregelung quasi rückwirkend eingeführt werden sollte. Alle Prüflinge für 2026 wurden bereits informiert, dass für sie unverändert die alte Regelung gilt. Inhaltlich sieht der Senat seine Vorgaben durch das Gericht jedoch bestätigt und rechnet nicht mit weiteren Klagen.
Keine Alternativen geprüft: Der Senat gibt offen zu, dass im Vorfeld keine Alternativmodelle zur neuen Prüfungsorganisation geprüft wurden. Er rechtfertigt dies damit, dass Berlin ohnehin das bundesweit einzige Land gewesen sei, das individuelle Schwerpunktthemen in der mündlichen Prüfung ermöglichte.
Zahlen & Quoten: In den vergangenen Jahren absolvierten jährlich rund 70 bis knapp 100 Personen das Nichtschüler*innenabitur in Berlin. Die Bestehensquote lag 2025 bei 47,9 Prozent.
Politische Bewertung
Es ist bezeichnend für den Stil dieser Bildungsverwaltung, dass weitreichende Änderungen an Prüfungsformaten derart überstürzt in Kraft gesetzt werden, dass erst Gerichte den Vertrauensschutz der Prüflinge sicherstellen müssen. Zwar ist das Argument, dass das Berliner Abitur bundesweit vergleichbar und gleichwertig bleiben muss, fachlich nachvollziehbar. Doch der Umgang mit den Betroffenen war respektlos. Dass die inhaltliche Rücknahme des "Berliner Sonderwegs" ohne die Prüfung jeglicher Alternativmodelle vollzogen wurde, offenbart ein erschreckendes Desinteresse an passgenauen Lösungen für Menschen, die sich auf dem nicht-regulären Bildungsweg befinden.
Mein Fazit
Wer sich autodidaktisch auf das Abitur vorbereitet, zeigt ein Höchstmaß an Eigeninitiative und verdient Planungssicherheit, keine juristischen Überraschungsangriffe mitten in der Vorbereitungszeit. Dass der Senat nun für voraussichtlich März Gespräche mit den Beteiligten in Aussicht stellt, ist ein längst überfälliger Schritt. Diese Gespräche müssen jetzt aber ernsthaft und ergebnisoffen geführt werden, um für die kommenden Jahrgänge eine faire und pädagogisch sinnvolle Prüfungspraxis zu garantieren.
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