Ernennung Matthias Hundt zum Staatssekretär – Auswahlverfahren, Prüfungen und mögliche Risiken

Ernennung Matthias Hundt zum Staatssekretär – Auswahlverfahren, Prüfungen und mögliche Risiken

Schriftliche Anfrage

22.06.2026

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In einer Schriftlichen Anfrage (Drucksache 19/26 191) habe ich den Senat zu den Hintergründen der kurzen und umstrittenen Amtszeit sowie der Entlassung des ehemaligen Staatssekretärs für Digitalisierung und Verwaltungsmodernisierung, Matthias Hundt, befragt.



Zentrale Ergebnisse der Anfrage

  • Kein formelles Auswahlverfahren: Für die Ernennung von Staatssekretär*innen sind laut Landesbeamtengesetz und Beamtenstatusgesetz keine Ausschreibungen oder strukturierten Auswahlverfahren vorgeschrieben. Daher fanden im Vorfeld weder behördliche Prüfungen noch Beteiligungen von externen Stellen statt.


  • Kennenlernen beim Arbeitstreffen: Der Regierende Bürgermeister Kai Wegner traf Matthias Hundt erstmals im Rahmen eines Arbeitstreffens zu Themen der Luftverkehrsbranche am 20. August 2024 (auf Einladung der Elbe Flugzeugwerke GmbH). An dem Termin nahmen neben dem Regierenden Bürgermeister und seiner Partnerin der Finanzvorstand des Unternehmens sowie Matthias Hundt als Geschäftsführer der SDC Sachsen Digital Consulting GmbH teil.


  • Wirtschaftliche Risiken und Insolvenzen: Von laufenden strafrechtlichen Ermittlungen oder Insolvenzverfahren im Umfeld von Matthias Hundt oder dessen Unternehmen habe der Senat im Vorfeld keine Kenntnis gehabt. Entsprechende Hinweise seien erst durch die spätere öffentliche Berichterstattung und Medienanfragen bekannt geworden. Vor der Ernennung seien weder Interessenkonflikte noch Compliance-Risiken geprüft worden.


  • Keine direkten Geschäftsbeziehungen zu Landesunternehmen: Eine Abfrage bei einer Vielzahl landeseigener Unternehmen (darunter BVG, BSR, BWB, BIM, Investitionsbank Berlin und diverse Wohnungsbaugesellschaften) sowie Beteiligungen ergab eine Fehlanzeige bezüglich geschäftlicher Beziehungen zu Unternehmen von Matthias Hundt. Auch öffentliche Fördermittel des Landes Berlin wurden nicht gewährt.


  • Schnelle Entlassung: Aufgrund eines nachhaltig gestörten Vertrauensverhältnisses wurde Matthias Hundt bereits am 2. Juni 2026 als Chief Digital Officer und Staatssekretär entlassen. Die Aufgaben wurden seither auf den Bevollmächtigten des Landes Berlin beim Bund, Staatssekretär Florian Hauer, übertragen.


Politische Bewertung

Der Fall Matthias Hundt ist ein beispielloser politischer Offenbarungseid für das Personalmanagement des Regierenden Bürgermeisters. Wenn hochrangige Staatssekretärsposten ohne jede vorherige Überprüfung, Sicherheits- oder Compliance-Prüfung vergeben werden und erst Medienrecherchen über wirtschaftliche Schieflagen und Ermittlungen zur Entlassung nach nur wenigen Wochen führen, ist das Vertrauen in die Integrität staatlicher Prozesse massiv beschädigt. Es wirft ein verheerendes Licht auf den Regierenden Bürgermeister, der Herrn Hundt nach einem Treffen in der Privatwirtschaft ohne nähere Durchleuchtung ins Amt hob, anstatt die gebotenen Sorgfalts- und Prüfplichten walten zu lassen.



Mein Fazit

Integrität und eine sorgfältige Überprüfung von Führungskräften in der Berliner Verwaltung dürfen keine Glückssache sein. Der Senat hat versagt, die notwendigen Schutzmechanismen vor der Ernennung von politischen Beamt*innen einzuhalten. Um den Schaden für die Berliner Verwaltungsmodernisierung zu begrenzen, braucht es künftig verbindliche Transparenz- und Screening-Prozesse, damit solche Fehlbesetzungen ausgeschlossen werden.



Hier gehts zur schriftlichen Anfrage: Link