Shrinkflation – versteckte Preiserhöhungen stoppen

Shrinkflation – versteckte Preiserhöhungen stoppen

Schriftliche Anfrage

25.08.2023

a display in a store filled with lots of chips

Gemeinsam mit meiner Kollegin Tuba Bozkurt habe ich den Senat mit einer Schriftlichen Anfrage (Drucksache 19/16531) zum Thema Shrinkflation – also versteckte Preiserhöhungen durch kleinere Verpackungsinhalte bei gleichem oder höherem Preis – befragt.

Das Ergebnis ist ernüchternd:

Der Senat hat keine eigenen Daten zur Häufigkeit von Shrinkflation in Berlin. Die Überwachung von Fertigpackungen durch das Landesamt für Mess- und Eichwesen (LME BE-BB) bezieht sich vor allem auf Täuschungspackungen im Sinne des Mess- und Eichgesetzes – Shrinkflation ist damit oft nur eingeschränkt erfasst. Faire Preisbildung wird durch die Preisangabenverordnung (PAngV) geregelt, die zwar den Grundpreis vorschreibt, aber keine Mindestfüllmengen oder Pflichtkennzeichnung für Mengenänderungen vorsieht.

Die Verbraucherzentrale Berlin arbeitet hier eng mit der Verbraucherzentrale Hamburg zusammen, die bundesweit Beschwerden zu Mogelpackungen sammelt und veröffentlicht. Rechtliche Schritte laufen aber meist ins Leere, weil klare gesetzliche Regelungen fehlen.

Zur Aufklärung setzt der Senat auf Beratungsangebote, Online-Informationen und das Portal Lebensmittel Klarheit. Auch Medienberichte greifen das Thema auf. In der Marktüberwachung werden Stichproben bei Fertigpackungen genommen – je nach Risiko und Vorkommnissen auch gezielt. Beschwerden werden geprüft, ordnungsbehördliche Maßnahmen sind möglich.

Beim Kartellrecht sieht der Senat aktuell keine direkte Handhabe gegen Shrinkflation – hier greift eher das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), das jedoch zivilrechtlich durch Marktteilnehmer*innen durchgesetzt werden muss.

Unser Fazit:

Shrinkflation ist legal, aber unsozial. Sie trifft besonders Menschen mit geringen Einkommen, schafft unnötigen Verpackungsmüll und benachteiligt Unternehmen, die fair kalkulieren. Wir brauchen klare Kennzeichnungspflichten für Füllmengenänderungen, damit Kund*innen sofort sehen, wenn sie für weniger Inhalt denselben Preis zahlen sollen.

Hier gehts zur schriftlichen Anfrage: Link